AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen FIRST PARTNERS Group GmbH

1. Anwendungsbereich und Form

Für alle Verträge, die zwischen der FIRST PARTNERS GmbH (nachfolgend „FIRST PARTNERS“ genannt) und ihren Auftraggebern geschlossen werden, gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Abänderungen oder Ergänzungen dieser AGB erfordern somit in jedem Fall die schriftliche Form. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers kommen nur zum Tragen, wenn und soweit sie von FIRST PARTNERS schriftlich anerkannt worden sind.

2. Leistungen und Auftragserteilung

  1. Jede Geschäftsbeziehung zwischen FIRST PARTNERS und ihren Kunden wird durch den Beratungsvertrag geregelt, in dem der Leistungsumfang sowie die Vergütung festgehalten werden. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus den von FIRST PARTNERS entwickelten Konzepten, Angeboten, Massnahmenvorschlägen oder Einzelaufträgen.
  2. Die schriftlich ausgearbeiteten Angebote von FIRST PARTNERS sind in der Regel verbindlich (vgl. Art. 3 und 4 des Schweizerischen Obligationenrechts), soweit sich aus den Formulierungen nicht das Gegenteil ergibt. Der Auftraggeber bestätigt verbindliche Angebote in schriftlicher Form (Brief oder E-Mail), womit der entsprechende Vertrag, sofern diese Annahme innerhalb der gesetzten Annahmefrist erfolgt, als zustande gekommen gilt. Der Auftraggeber erhält nach dem Auftragsein-gang eine Auftragsbestätigung per E-Mail. Diese Auftragsbestätigung ist massgeblich für den Liefertermin, sofern der Vertrag selbst keine individuelle Regelung dazu enthält.
  3. Allfällige Aktualisierungen und Änderungen von Angeboten und Aufträgen werden von beiden Parteien schriftlich festgelegt und als Zusatzvereinbarung Bestandteil der Vertragsbeziehung.
  4. FIRST PARTNERS legt erarbeitete Vorlagen (Konzepte, Massnahmenpläne, andere Texte etc.) dem Kunden im Entwurf zur Freigabe vor. Dieser hat die sachlichen Angaben zu prüfen. Gibt der Kunde die Vorlage frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der Angaben.
  5. Ein Mehraufwand, der aufgrund von Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Auftrags entsteht, die vom Auftraggeber initiiert respektive gewünscht werden, wird als zusätzliche Leistung nach dem vereinbarten Stundensatz abgerechnet.
  6. FIRST PARTNERS ist gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt, nach eigener Einschätzung zusätzliche, externe Dienstleister respektive externe Unternehmer für die vertragsgemässe Erfüllung des Auftrags oder Werkvertrags beizuziehen. Solche Dritten haben die rechtlichen Qualifikationen von Erfüllungsgehilfen (Art. 101 OR).

3. Vergütung und Fremdkosten

  1. Detailliert ausgearbeitete Kostenvoranschläge sind verbindlich.
  2. Kosten von Dritten werden dem Auftraggeber weiterverrechnet, es sei denn, der Auftraggeber übernimmt diese Kosten direkt.
  3. Nebenkosten wie Aufwendungen für Telefon, Porto, Kopien oder geschäftliche Fahrten usw. werden bei Rechnungsstellung durch FIRST PARTNERS separat ausgewiesen.

4. Zahlung und Fälligkeit

  1. In den Kostenvoranschlägen sowie den ausgestellten Rechnungen weist FIRST PARTNERS die gesetzliche Mehrwertsteuer gesondert aus.
  2. FIRST PARTNERS legt fallweise erarbeitete Vorlagen (Konzepte, Massnahmenpläne, andere Texte etc.) dem Kunden im Entwurf zur Freigabe vor. Dieser hat die sachlichen Angaben zu prüfen. Gibt der Kunde die Vorlage frei, übernimmt er die alleinige Haftung für die Richtigkeit der Angaben.
  3. Die Haftung für Pflichtverletzungen (insbesondere Sorgfaltspflichten, aber auch Treuepflichten) im Auftragsrecht richtet sich grundsätzlich nach den entsprechenden Bestimmungen des Auftragsrechts (insbesondere Art. 398 OR).

5. Geheimhaltungspflicht

FIRST PARTNERS ist verpflichtet, über alle ihr im Rahmen der Beratungstätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten im Verhältnis zu Dritten Stillschweigen zu bewahren. Diese Verpflichtung gilt ebenso für die Erfüllungsgehilfen bzw. Hilfspersonen von FIRST PARTNERS. Sie überdauert die Beendigung des Vertrags und kann nur durch den Auftraggeber selbst schriftlich aufgehoben werden. Darüber hinaus ist FIRST PARTNERS verpflichtet, sämtliche ihr überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und vor der Einsichtnahme durch Dritte zu schützen. Die Sorgfalts- und Verschwiegenheitspflicht gilt auch, wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.

6. Mitwirkungspflicht des Klienten

Soweit FIRST PARTNERS Unterlagen, Daten oder sonstige Informationen des Kunden benötigt, um ihre Vertragspflichten erfüllen zu können, wird sie diese rechtzeitig anfordern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Beauftragten sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Informationen und Materialien, die zur vertragsgemässen Abwicklung der Aufgaben oder im weitesten Sinne zur Erreichung des Vertragszweckes erforderlich sind, unverzüglich zuzustellen.

7. Mängelrüge

  1. Beanstandungen gegen Quantität und/oder Qualität einer von FIRST PARTNERS erbrachten Leistung, soweit es sich um offene Mängel handelt, ist FIRST PARTNERS unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Erbringung der Leistung, schriftlich anzuzeigen.
  2. Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt eine Nachbesserung oder Minderung nach Wahl des Kunden. Die Wandlung des Vertrags wird hiermit ausgeschlossen. Tritt eine Verzögerung der Nachbesserung über eine angemessene Frist hinaus ein, die FIRST PARTNERS zu vertreten hat, so ist der Auftraggeber berechtigt, sofort eine Minderung einzuverlangen.

8. Datenverarbeitung

Die im Rahmen der Geschäftsbeziehung unmittelbar oder durch Dritte bekannt gewordenen personenbezogenen Daten von Klienten werden von FIRST PARTNERS in einer Datei gespeichert und für den Geschäftsverkehr verarbeitet. Der Kunde willigt in diese Datenverarbeitung ein. Es gilt die gesondert bestehende Datenschutzerklärung sowie Online Datenschutzerklärung der FIRST PARTNERS Group GmbH.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10. Erfüllungsort

Sofern sich aus dem einzelnen Vertragsverhältnis aufgrund einer schriftlichen Vereinbarung nichts anderes ergibt, ist der Erfüllungsort am Sitz der FIRST PARTNERS in CH-9473 Gams SG.

11. Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

  1. Die von FIRST PARTNERS mit ihren Kunden abgeschlossenen Verträge unterstehen dem Schweizerischen Recht.
  2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen FIRST PARTNERS und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz von FIRST PARTNERS örtlich zuständige Gericht vereinbart.

FIRST PARTNERS Group GmbH
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